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Start der Workshopphase

Vielen Dank für Ihr Mitwirken und Ihr Engagement für das Mobilitätsentwicklungskonzept Metzingen!
Die nahezu 400 Beiträge und über 200 Einträge wurden für die Stadtverwaltung aufbereitet und das beauftragte Verkehrsplanungsbüro wird die Hinweise im nun zu erstellenden Mobilitätskonzept berücksichtigen.

Die Pinnwand

Hier auf der Pinnwand finden Sie alle Beiträge, die wir von Ihnen erhalten haben.

Sie erreichen uns bei Fragen dazu weiterhin per Mail

null (161) Umwidmung des Radwegs vom Millert ins Neugreuth

Der Radweg vom Millert ins Neugreuth wird trotz 30er-Zone über den Gehweg geführt. Ich bitte um Umwidmung des benutzungspflichtigen Radweges in einen Fußgängerweg, der für Fahrräder freigegeben ist.

Siehe auch StVO § 45 Abs. 1c: In Tempo 30-Zonen sind daher benutzungspflichtige Radwege, Radfahrstreifen, Schutzstreifen und jegliche weitere Nutzung von durchgezogenen oder unterbrochenen Markierungsstreifen seit 2001-02-01 ausdrücklich verboten.

19.11.2023, Heike Richter-Philippi