(195) Blitzer und Geschwindigkeitsüberschreitungen - Metzingen

Start der Workshopphase
Vielen Dank für Ihr Mitwirken und Ihr Engagement für das Mobilitätsentwicklungskonzept Metzingen!
Die insgesamt fast 1.000 Beitträge wurden für die Stadtverwaltung aufbereitet und das beauftragte Verkehrsplanungsbüro wird die Hinweise im Mobilitätsentwicklungskonzept berücksichtigen.
Die Pinnwand
Hier auf der Pinnwand finden Sie alle Beiträge, die wir von Ihnen erhalten haben.
Sie erreichen uns bei Fragen dazu weiterhin per Mail.
- auftakt (112)
- auto (46)
- autofrei (16)
- barrierefreiheit (14)
- bus (13)
- fahrrad (24)
- fahrradabstellplätze (28)
- fahrradverkehr (20)
- fahrradwege (21)
- fußgänger (30)
- fußgängerzone (17)
- fußverkehr (52)
- geschwindigkeitsbegrenzung (11)
- inklusion (11)
- parken (47)
- pkw (89)
- radverkehr (97)
- sicherheit (46)
- verkehrssicherheit (22)
- öpnv (64)
null (195) Blitzer und Geschwindigkeitsüberschreitungen
In 30er Zonen werden Geschwindigkeitsüberschreitungen erst ab 39 km/h geblitzt! Dies ist letztlich das Ergebnis einer Ermessensentscheidung der unteren Verwaltungsbehörde (Stadt). Im Gremienstrang der Verkehrsminister- und Innenministerkonferenz vereinbart, in 30er Zonen Geschwindigkeitsüberschreitungen von bis zu 5 km/h bundesweit einheitlich nicht zu beanstanden. Dazu muss noch die Fehlertoleranz von 3 km/h dazugerechnet werden.
In besonders schützenswerten Bereichen, wie z.B. Kindergärten und Schulen, werden die Toleranzen bis auf zwingend einzuhaltende gerätebezogene Vorgaben der PTB reduziert (in Metzingen nicht). Darüber entscheidet die Stadt Metzingen in eigener Zuständigkeit. Es ist also so, dass die Regelung in Metzingen exakt der der Polizeipraxis entspricht: Toleranz 5 km/h/+Fehlertoleranz von 3km/h, d.h. bis 38 km/h gibt es kein Bußgeld, erst ab 39 km/h wird Bußgeld fällig. Da es eine Ermessensentscheidung ist, sollte bereits ab 33 km/h geblitzt und Bußgeld fällig werden. Nur so kann ein "Effekt" erzielt werden.
07.12.2023, Rainer Markl