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Start der Workshopphase

Vielen Dank für Ihr Mitwirken und Ihr Engagement für das Mobilitätsentwicklungskonzept Metzingen!
Die nahezu 400 Beiträge und über 200 Einträge wurden für die Stadtverwaltung aufbereitet und das beauftragte Verkehrsplanungsbüro wird die Hinweise im nun zu erstellenden Mobilitätskonzept berücksichtigen.

Die Pinnwand

Hier auf der Pinnwand finden Sie alle Beiträge, die wir von Ihnen erhalten haben.

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null (281) Wohngebiet Bohlstr. & Max-Eyth-Straße: Probeweise Halteverbote wegen Verkehrsbelastung

Die durch ein Wohngebiet führenden Straßen Bohlstraße und Max-Eyth-Straße werden vom Durchgangsverkehr als Abkürzung und Schleichweg genutzt. Dabei wird oft übersehen, dass die Rechts-vor-Links-Regel-Regel gilt. Dies trifft leider auch auf Busfahrer und Rettungskräfte zu. So wird, glücklicherweise nicht immer, beim Rettungswagen das Martinshorn abgestellt und nur an optisch größer erscheinenden Kreuzungen kurzfristig angeschaltet. Ursächlich hierfür dürfte die gerade Streckenführung dieser Straßen in Verbindung mit einem teilweise breiteren Ausbau sein. Dies verleitet zusätzlich auch zu einer schnelleren Fahrt als erlaubt. Eine verkehrsbremsende Umgestaltung wäre hier angebracht. Zum Vergleich sei die Amtäckerstraße angeführt. Diese ist durchgängig breit ausgebaut, wird aber durch die leicht kurvige Streckenführung optisch nicht als vorfahrtberechtigte Straße aufgefasst. Nun ist ein Umbau der Bohl-/Max-Eyth-Straßen mit entsprechendem Aufwand verbunden und dürfte kurzfristig nicht umsetzbar sein. Als Alternative und probeweise wäre es aber möglich, die bisherigen Halteverbote auf einer Straßenseite wechselseitig anzubringen. Wenn beispielsweise an jeder Einmündung das Halteverbot die Straßenseite wechselt, würden die dann auf der jeweils gegenüberliegenden Seite parkenden Autos zum Bild einer optisch kurvenreicheren Straße führen. Das würde sich sicherlich auf die Fahrgeschwindigkeit auswirken, aber auch die Aufmerksamkeit auf die vorhandenen Straßeneinmündungen richten.

29.12.2023, Anonym